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Gesetzgebungsperiode 24
Sitzung Nr. 187
Zwischenruf des Abg. Venier
Was meinen Sie denn damit? Wollen Sie keine Pensionszuschüsse durch den Staat? Wollen Sie die Pensionszuschüsse abschaffen? Wissen Sie überhaupt, was das bedeutet? Wir haben eine Kostendeckung bei den Pensionsversicherungen im Bereich des ASVG von rund 80 Prozent, bei den Gewerbetreibenden von 46 Prozent und bei den Bauern von 19 Prozent. Das würde bedeuten (Zwischenruf des Abg. Venier) – ich komme schon zum Antrag, machen Sie sich keine Sorgen –: Pensionskürzungen im Bereich des ASVG um 20 Prozent, um 54 Prozent bei den Gewerblichen und um 81 Prozent bei den Bauern.